Die Geschichte hinter dem Produkt ...

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Wer wir sind und wie es zu rt one und blind one kam ...

Genervt von komplizierten und teuren Smarthomeprodukten haben wir uns 2018 dazu entschlossen eine eigene WLAN Rollladensteuerung zu entwickeln, welche unabhängig von den diversen Smarthomeservern, Hubs und Schnittstellen auf dem Markt ist. Desweiteren sollte die Steuerung neben den normalen Funktionen einer Rollladenuhr eine optionale Anbindung an die gängigen Sprachassistenten, sowie einer Möglichkeit der online Steuerung bieten, ohne dem Nutzer dabei vorzuschreiben, dass Produkt immer online nutzen zu müssen. Hieraus resultierte unser online und offline Betrieb, wodurch es möglich ist, die gesamte Bedienung und Steuerung offline durchzuführen. Die Online Steuerung wird daher tatsächlich nur verwendet (sofern man dies grundsätzlich möchte) wenn man sich nicht im heimischen WLAN Netzwerk befindet oder Alexa/ Google Assistant verwendet. Neben einer sicheren Verschlüsselung der gesamten online Anbindung haben wir uns dazu entschlossen alle "sensiblen" Daten wie Schaltzeiten etc. nur lokal auf den Geräten selbst zu speichern. Desweiteren haben wir noch viele Funktionen und Features hinzugefügt, von denen wir denken, dass sie zu einer vernünftigen und modernen Rollladensteuerung dazu gehören sollten. rt one und blind one sind unsere Interpretationen einer universellen und sicheren "Smarthome" Rollladensteuerung "Made in Germany".

lokale Speicherung aller Schaltzeiten

auch bei ausgefallenem Router oder fehlender Internetverbindung funktionieren die Schaltzeiten weiter.

Made in Germany

Sowohl die Entwicklung, als auch die Fertigung findet in Deutschland statt.

Stand Alone Lösung *

Es ist kein Hub oder Smarthomeserver notwendig.

* Ein gängiger Wlan Router vorausgesetzt

Chat Support

Sollte es Probleme geben, sind wir schnell per Email oder Chat erreichbar.

Kontakt:

hallo@rtone.de

Allgemeine Anfragen

support@rtone.de

Support Anfragen

bewerbung@rtone.de

Bewerbungsanschrift

Impressum

Martin Renz GmbH
Neuenraderstr. 2
58762 Altena
Telefon + 49 (0)2352 / 972936
Telefax + 49 (0)02352 / 972938

info@renz-gmbh.de
www.renz-gmbh.de

Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Martin Renz

Sitz des Unternehmens:
Altena

Handelsregister:
HRB 8716 Amsgericht Iserlohn

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE814864451

© Martin Renz GmbH
Irrtümer und Technische Änderungen vorbehalten.

Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gültig ab 01.01.2003)

 

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu

den nachstehenden Bedingungen:

 

  • 1 Allgemeines
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge

über Warenlieferungen und Leistungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger

Geschäftsverbindung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten

nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. unserer schriftlichen

Bestätigung. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

  1. Inhalt und Umfang des Auftrages ergeben sich aus der schriftlichen Bestätigung, sofern diese

vom Verkäufer erstellt wird.

  1. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, gilt ausschließlich

deutsches Recht.

  1. Der Verkäufer weist gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf

hin, dass über den Käufer personenbezogene Daten (Name, Anschrift) für interne Zwecke per EDV gespeichert werden.

 

  • 2 Angebot
  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Muster, Prospekten, technischen Beschreibungen,

Skizzen u.ä. Informationen bleiben unser Eigentum. Diese Unterlagen dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet,

lediglich als Annäherung und keinesfalls als garantierte Eigenschaft zu betrachten.

 

  • 3 Preise
  1. Es gelten die vereinbarten Preise. Sollten sich wesentliche Kostenbestandteile bis zum

Tage der Lieferung oder Leistung ändern, dann ist eine Preiserhöhung möglich, jedoch

nur dann, wenn die Lieferung oder Leistung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss

erbracht wird.

  1. Die Preise verstehen sich ab Lager des Verkäufers ausschließlich Verpackung, wenn nicht

ausdrücklich etwas anderes in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Die Transportkosten sowie

die Kosten für die Verpackungsentsorgung gehen zu Lasten des Käufers.

  1. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, welche zu dem am Tage der Lieferung

gültigen gesetzlichen Steuersatz zusätzlich berechnet wird.

 

  • 4 Lieferung und Versand
  1. Die von dem Verkäufer angegebenen Lieferfristen oder Lieferdaten gelten als ungefähr.
  2. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr der Versendung der Ware trägt der Käufer.
  3. Rücksendungen sind nur nach vorangegangener schriftlicher Zustimmung des Verkäufers

zulässig. Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

  • 5 Zahlungen

 

  1. Die Rechnungen für Warenlieferungen sind - soweit nicht anders vereinbart - zahlbar

innerhalb 30 Tagen netto, gerechnet ab Rechnungsdatum.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist allein der Eingang des Rechnungsbetrages

auf dem Konto des Verkäufers maßgebend. Leistungsort für Zahlungen ist der

Sitz des Verkäufers in Altena. Eine Zahlung mit Wechsel ist ausgeschlossen.

Eine Skontovergütung ist nur nach vorheriger Klärung möglich und muß

schriftlich bestätigt werden.

  1. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins,

auf Nachweis auch höhere, berechnet.

  1. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug und

Scheckprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse

oder Nachnahme auszuführen, alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge

fällig zu stellen und sofortige Barzahlung zu verlangen. Eine Aufrechnung mit

Gegenansprüchen durch den Käufer gegen Ansprüche des Verkäufers ist ausgeschlossen,

es sei denn, dass es sich bei der Gegenforderung des Käufers um eine unbestrittene

oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

  1. Vertreter oder Außendienstmitarbeiter des Verkäufers sind zum Inkasso nur berechtigt,

wenn sie im Besitze einer schriftlichen Vollmacht sind.

  1. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer wegen etwaiger Gegenansprüche, die

nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, ein Zurückhaltungsrecht nicht

  1. Er ist jedoch berechtigt, anstelle der Zahlung Sicherheit zu leisten, sei es durch

Hinterlegung oder Bankbürgschaft

 

  • 6 Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung

aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und im Zusammenhang

mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum

des Verkäufers.

  1. Wird Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender

Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden

Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten

und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware

ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages

von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.

  1. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines

Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es

angeht, entstehenden Forderungen auf Verfügung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware

mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek,

mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. § 6, Abs.

2, Satz 2 gilt entsprechend.

  1. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des

Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstückes

oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der

Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer

nimmt die Abtretung an. § 6, Abs., 2 Satz 2 gilt entsprechend.

  1. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware

nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt

und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von § 6, Abs. 2, 3 und 4 auf den

Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware,

insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.

  1. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der

gemäß § 6, Abs. 2, 3 und 4 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen

Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen

auch gegenüber Dritten nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers

hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die

Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung

auch selbst anzuzeigen.

  1. Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und von Ihnen akzeptierten

Wechsels erfolgen, gelten erst dann als geleistet, wenn der Wechsel von Ihnen

eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte

Eigentumsvorbehalt sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte zumindest bis zur Einlösung

des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleiben.

  1. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen

Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für

den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

  1. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt

das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware

und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck oder

Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

  1. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %,

so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit bestehende Sicherheiten

nach ihrer Wahl freigeben. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung

gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen

Forderungen auf den Käufer über.

  1. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Verkäufer, vom Vertrag

zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.

 

  • 7 Mängelrüge, Mängelansprüche und Haftung
  1. Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware nach Untersuchung gemäß §§ 377 HGB

gegenüber dem Verkäufer (nicht dem Außendienstmitarbeiter) unverzüglich, spätestens

14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Andere Mängel sind unverzüglich

nach deren Entdeckung, vom Endverwender reklamierte Mängel sind unverzüglich, spätestens

14 Tage nach deren Meldung, vom Käufer unter Vorlage eines Liefer- oder Kaufbelegs

schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Mangels gilt die Ware als genehmigt

und Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Auf Verlangen des Verkäufers ist

beanstandete Ware frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet

der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges. Der Käufer darf die Entgegennahme

von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

  1. Die Haftung und Gewährleistung durch den Verkäufer gemäß den nachfolgenden Ziffern gilt

nur dann, wenn die Mängelursache bereits beim Gefahrübergang vorlag und nur, wenn die verkauften

Produkte bestimmungsgemäß eingesetzt werden, ausgenommen lediglich, daß der Verkäufer ausdrücklich und schriftlich einer hiervon abweichenden Verwendung zustimmt. Mängelansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,

wenn die Mängelursache darin besteht, dass Montage- und Einbauvorschriften

oder Gebrauchsanweisungen nicht beachtet wurden, die Produkte überbelastet,

überbeansprucht oder auseinandergenommen wurden. Das Gleiche gilt bei nicht von der

Verkäuferin vorgenommenen technischen Veränderungen oder bei Verbindung mit oder

Verwendung von ungeeigneten Fremdteilen. Die Installation muss fachgerecht ausgeführt

sein. Dem Verkäufer muss vom Käufer Gelegenheit gegeben werden, das Vorliegen

eines berechtigten Mangels zu überprüfen. Liegt kein berechtigter, von dem Verkäufer

zu vertretender Mangel vor, sind die Überprüfungs- und Servicekosten vom Käufer zu

tragen.

  1. Bei berechtigten Mängeln der gelieferten Waren oder Leistungen liefert der Verkäufer

als Nacherfüllung unentgeltlich eine mangelfreie Sache. Er kann den Mangel nach eigener

Wahl auch selbst beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Kostenauslösende Maßnahmen

im Zusammenhang mit der Nacherfüllung können vom Käufer nur nach Abstimmung

und Freigabe durch den Verkäufer geltend gemacht werden. Durch die

Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut. Bei Fehlschlag der Ersatz-/Nachlieferung

oder Mängelbeseitigung steht dem Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatz-

oder Aufwendungsersatzansprüche nach Ziffer 4 - das Recht auf Rücktritt oder

Minderung zu. Im Übrigen gelten zur Nacherfüllung die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Käufers wegen vertraglicher

oder außervertraglicher Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer

Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt hiervon ist die Haftung des Verkäufers wegen

Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit), wegen der Übernahme einer Garantie

oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund

zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden

Bestimmungen nicht verbunden.

 

 

 

  • 8 Sonstiges
  1. Für Verträge mit Kaufleuten und für Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen-

Rechts- oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist als Gerichtsstand, auch für

Wechsel- und Scheckklagen, das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht vereinbart.

Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz gerichtlich in

Anspruch zu nehmen.

 

Renz GmbH

Neuenrader Str. 2

58762 Altena

 

Tel.  02352 972936

Fax. 02352 972938

 

Datenschutzerklärung

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Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung mit Absenden der Anfrage.

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage bis zur Erledigung der Anfrage gespeichert und danach sofort gelöscht.

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Bewerberdaten

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Postalisch zugesandte Unterlagen werden nach dem Bewerberverfahren zur Entlastung des Unternehmens an den Bewerber zurückgesandt, oder bei einem Anstellungsverhältnis bis zu dessen Auflösung gesichert aufbewahrt. Nach Auflösung des Anstellungsverhältnisses werden die Unterlagen nach spätestens 6 Monaten ordnungsgemäß vernichtet.

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Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und Vertragsschluss

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO notwendig ist, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen, an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut sowie Wirtschaftsauskunfts- und Inkassounternehmen, oder wenn für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht.  
Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich zugestimmt haben.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.

Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigtem Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO von uns verarbeitet werden, haben Sie jederzeit das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzten Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Weiterhin haben Sie….

- gemäß Art. 15 DSGVO ein Recht auf eine unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger (sofern diese nicht bei uns erhoben wurden), die geplante Speicherdauer und den Zweck der Datenverarbeitung

- gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung unrichtiger oder Unvollständiger personenbezogener Daten

- gemäß Art. 17 DSGVO ein Recht auf Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten

- gemäß Art. 18 DSGVO ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten  

- gemäß Art. 20 DSGVO ein Recht auf die einmalig kostenlose Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten und gängigen Format an Sie bzw. eine Übermittlung an einen anderen von Ihnen benannten Verantwortlichen

- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung uns gegenüber jederzeit zu widerrufen, was zur Folge hat, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und werden

- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden.

Möchten Sie von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen, so richten Sie Ihr Anliegen an folgende
E-Mail-Adresse:  datenschutz@renz-gmbh.de

Widerspruchsrecht

Werden Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigtem Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO von uns verarbeitet, so haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
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Aktualität und Änderung der Datenschutzerklärung

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